Kinderland-Daten kompakt im Überblick

  • Standort / geographische Lage

Kinderland, Kaiserin-Augusta-Alle 41 / Ilsenburger Str. 17, 10589 Berlin-Charlottenburg      

 

nahe

 U-Bahn Mierendorffplatz

 

 

sonstige Verkehrsanbindungen:                 

 

BVG-Bus M27 (Haltestelle direkt vor der Haustür)

  • Art der Einrichtung

Krippe – Kindergarten – Vorschule (Ganztagseinrichtung)

  • Anzahl der Plätze
    (Betriebserlaubnis)

65 Plätze (ganztags = 7-9 Std. lt. Kita-Gutschein, in Ausnahmefällen auch 5-7 Std.)

  • Alter der Kinder

1 - 6 Jahre

  • Sprachliche Vielfalt

Arabisch, Deutsch, Chinesisch, Dänisch, Englisch,  Französisch, Indisch (Hindi, Sanskrit), Italienisch, Koreanisch, Kurdisch, Farsi/Persisch (Iran), Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch, Vietnamesisch.

  • Anzahl der Gruppen

4 Gruppen für Kinder von 1 - 6 Jahren insgesamt

darunter:

1 Krippengruppe (1-2 Jahre)

 

2 Kindergartengruppen (2-4 Jahre)

 

1 Vorschulgruppe (4-6 Jahre)

 

 

  • Fläche der Räume

330 qm insgesamt

  • davon Kita:            240 qm
  • davon Vorschule:     90 qm

  • Pädagogische Schwerpunkte
    • Körper-, Sport- u. Bewegungspädagogik (Expertenkompetenz)
    • Diversität: Interkulturelle Erziehung und Bildung (Expertenkompetenz)
    • Sprechfreude, Spracherwerb, Sprachbildung und Sprachförderung (Expertenkompetenz) in Verbindung mit ...
    • ... alltagsintegrierte Sprachbildung: Teilnahme am Bundesprogramm "Sprach-Kitas. Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" (zur weiteren intensiven Professionalisierung des gesamten Teams) ...
    • ... in Kombination mit folgenden sozialpädagogischen Schwerpunkten:
      - Erziehungspartnerschaft mit Familien
      - Inklusive Bildung und Erziehung
  • Pädagogische Angebote (unter anderem)
    • musikalische Früherziehung
    • bildnerisches Gestalten
    • Werken (mit Holz u.a. Materialien)
    • Frühkindliche Bewegungserziehung: Kinderturnen und -sport in der Charlottenburger Sporthalle in der Sömmeringstraße
    • Schwimmkurse in einem öffentlichen Schwimmbad zu bestimmten Zeiten (von der Wassergewöhnung bis zum Seepferdchen - nur für Vorschulkinder). Es handelt sich um ein Angebot der Berliner Bäderbetriebe (Drittanbieter) und wird von den Familien, die eine Teilnahme wünschen, direkt beim Anbieter bezahlt.
    • Vorschularbeit
    • Ausflüge
    • Theater und Kinobesuche
  • Wöchentliche Öffnungs- und jährliche Schließzeiten

      Montag und Freitag

7:15 - 16:15

      Dienstag, Mittwoch, Donnerstag

7:30 - 17:00

Das Kinderland ist eine Einrichtung mit festen Schließzeiten innerhalb der Berliner Schulferien. Diese Zeiten belaufen sich auf 25 reguläre Schließtage plus bis zu 9 weiteren Schließtagen (bspw. für Team-Fortbildungen, Supervisionstage, konzeptionelle Arbeiten des Fachkräfteteams, Betriebsausflüge, Exkursionen etc.).

In aller Regel schließt das Kinderland zur Weihnachtszeit, vor oder (zumeist) die Woche nach Ostern, drei Wochen im Sommer, eine Woche im Herbst (Teamfortbildung) sowie an Brückentagen (z.B. am Freitag nach Christi Himmelfahrt). Die Daten der  jeweils nächsten Schließzeit finden sich auf der Termin-Seite .

  • Ernährung - Essen - Versorgung in und durch die Einrichtung
    • Frühstück

bringen die Kinder von zuhause mit

    • Mittagessen

bezieht das Kinderland von Luna Vollwert-Catering 

    • Verpflegung nachmittags

Imbiss (Brote, Obst, Rohkost)

    • Getränke

zu jedem Zeitpunkt.

       

Kostenbeteiligung

Die Finanzierung von Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft setzt sich in Berlin zusammen aus öffentlichen Mitteln und aus einem Anteil an Kita-Kostenbeiträgen der Eltern auf der Grundlage des Tagesbetreungskostenbeteiligungsgesetzes (TKBG). Auf dieser Grundlage sind seit dem 01.01.2021 ca. 95 % der Einrichtungsfinanzierung sichergestellt. Die Finanzierungslücke in Höhe von 5 % muss von den Einrichtungen erwirtschaftet werden (ein Aspekt, der juristisch umstritten ist und angesichts des Rechtsanspruchs auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz als "systemwidrig" bezeichnet wird - siehe dazu das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner).                          
Der monatliche Elternbeitrag setzt sich im Kinderland zusammen aus dem Kita-Kostenbeitrag (Verpflegungspauschale 23,-- €) plus Trägerzuschlag gem. Zuzahlungsvereinbarung in Höhe von 56,-- € ("Paketlösung"). Da seit August 2017 der gesetzlich festgelegte Anteil im Land Berlin gem. TKBG für alle Kinder ab einem Alter von 1 Jahr wegfällt, werden insgesamt lediglich 79,-- € (= 23,-- plus 56,-- €) mtl. fällig. 
Bei den Elternbeiträgen zu berücksichtigen ist, dass es sich im Kinderland um ein All-Inclusive-Angebot handelt, d.h., es existieren keine Gruppen-, Material-­­ oder sonstigen Kassen. Bei Eintrittsgeldern für Theater- oder Kinobesuche und Kosten für sonstige Ausflüge wechselt sich das Kinderland mit den Eltern ab; die Kosten für die Schwimmangebote (Eintritt und Schwimmkursgebühr) übernehmen die Eltern. Kinderreisen der Vorschulkinder werden von den Familien bezahlt bzw. können - im Fall der Leistungsberechtigung - ebenso wie der überwiegende Teil der Kosten für die Schwimmkurse ggf. auch über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) finanziert werden. Letzteres gilt seit dem 01.08.2019 auch für die Verpflegungspauschale, die demgemäß bei Vorlage eines sog. "Berlin-Passes BuT" für den darin angegebenen Zeitraum entfällt.
Nichts ist dem Kinderland wichtiger als eine ausgewogene soziale und kulturelle Mischung, bestehend aus Kindern und Familien aus allen sozialen Schichten. Es gibt eine begrenzte Anzahl von Plätzen, die mit Kindern aus Familien in schwieriger wirtschaftlicher Lage belegt werden. Unter dem Vorbehalt einer guten Auslastung der Einrichtung gibt es hier im begründeten Einzelfall die Möglichkeit, den Trägerzuschlag zu reduzieren. Dazu erbitten wir einen Nachweis, der die besondere Schwierigkeit der sozialen Lage dokumentiert. Kein Kinderland-Kind verliert etwa seinen Platz aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten.

Weitere Hinweise

  • Diese Angaben zur Kostenbeteiligung gelten nur bei Vorliegen eines „Kita-Gutscheins“ ihres zuständigen Amtes für Tagesbetreuung in ihrem Berliner Wohnbezirk. Anträge zur Anmeldung bei ihrem zuständigen Bezirksamt finden sie als download (pdf.file) auf unserer Eltern-Info-Seite.
  • Selbstverständlich können Sie bei Nicht-Vorliegen eines „Kita-Gutscheins“ einen Krippen-, Kindergarten- oder Vorschulplatz auch komplett privat finanzieren.
  • Ebenso können Sie, wenn Ihr Kita-Gutschein für die Bereiche Krippe oder Kindergarten lediglich eine Teilzeitbetreuung (5 bis maximal 7 Std.) vorsieht, eine zusätzlich gewünschte Betreuung privat finanzieren. Der Satz beträgt 5,- € pro angebrochener Stunde pro Tag während der Öffnungszeiten.

Steuertipp

Kosten für Kinderbetreuung (nicht jedoch die Verpflegungspauschale) sind im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung begrenzt absetzbar. Wir stellen Ihnen am Ende eines Kalenderjahres gerne Bescheinigungen über die Höhe Ihrer Kindergartenkosten aus.

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