Kinderland-Daten kompakt im Überblick
| Kinderland, Kaiserin-Augusta-Alle 41 / Ilsenburger Str. 17, 10589 Berlin-Charlottenburg | |||||
| nahe | U-Bahn Mierendorffplatz |
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| sonstige Verkehrsanbindungen: | |||||
| BVG-Bus M27 (Haltestelle direkt vor der Haustür) | |||||
| Krippe – Kindergarten – Vorschule (Ganztagseinrichtung) | |||||
| 65 Plätze (ganztags = 7-9 Std. lt. Kita-Gutschein, in Ausnahmefällen auch 5-7 Std.) | |||||
| 1 - 6 Jahre | |||||
| Arabisch, Deutsch, Chinesisch, Dänisch, Englisch, Französisch, Indisch (Hindi, Sanskrit), Italienisch, Koreanisch, Kurdisch, Farsi/Persisch (Iran), Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch, Vietnamesisch. | |||||
| 4 Gruppen für Kinder von 1 - 6 Jahren insgesamt | |||||
darunter: | 1 Krippengruppe (1-2 Jahre) | |||||
| 2 Kindergartengruppen (2-4 Jahre) | |||||
| 1 Vorschulgruppe (4-6 Jahre) | |||||
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| 330 qm insgesamt
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Montag und Freitag | 7:15 - 16:15 | |||||
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 7:30 - 17:00 | |||||
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| bringen die Kinder von zuhause mit | |||||
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| Imbiss (Brote, Obst, Rohkost) | |||||
| zu jedem Zeitpunkt. | |||||
Kostenbeteiligung |
Die Finanzierung von Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft setzt sich in Berlin zusammen aus öffentlichen Mitteln und aus einem Anteil an Kita-Kostenbeiträgen der Eltern auf der Grundlage des Tagesbetreungskostenbeteiligungsgesetzes (TKBG). Auf dieser Grundlage sind seit dem 01.01.2021 ca. 95 % der Einrichtungsfinanzierung sichergestellt. Die Finanzierungslücke in Höhe von 5 % muss von den Einrichtungen erwirtschaftet werden (ein Aspekt, der juristisch umstritten ist und angesichts des Rechtsanspruchs auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz als "systemwidrig" bezeichnet wird - siehe dazu das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner).
Der monatliche Elternbeitrag setzt sich im Kinderland zusammen aus dem Kita-Kostenbeitrag (Verpflegungspauschale 23,-- €) plus Trägerzuschlag gem. Zuzahlungsvereinbarung in Höhe von 56,-- € ("Paketlösung"). Da seit August 2017 der gesetzlich festgelegte Anteil im Land Berlin gem. TKBG für alle Kinder ab einem Alter von 1 Jahr wegfällt, werden insgesamt lediglich 79,-- € (= 23,-- plus 56,-- €) mtl. fällig.
Bei den Elternbeiträgen zu berücksichtigen ist, dass es sich im Kinderland um ein All-Inclusive-Angebot handelt, d.h., es existieren keine Gruppen-, Material- oder sonstigen Kassen. Bei Eintrittsgeldern für Theater- oder Kinobesuche und Kosten für sonstige Ausflüge wechselt sich das Kinderland mit den Eltern ab; die Kosten für die Schwimmangebote (Eintritt und Schwimmkursgebühr) übernehmen die Eltern. Kinderreisen der Vorschulkinder werden von den Familien bezahlt bzw. können - im Fall der Leistungsberechtigung - ebenso wie der überwiegende Teil der Kosten für die Schwimmkurse ggf. auch über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) finanziert werden. Letzteres gilt seit dem 01.08.2019 auch für die Verpflegungspauschale, die demgemäß bei Vorlage eines sog. "Berlin-Passes BuT" für den darin angegebenen Zeitraum entfällt.
Nichts ist dem Kinderland wichtiger als eine ausgewogene soziale und kulturelle Mischung, bestehend aus Kindern und Familien aus allen sozialen Schichten. Es gibt eine begrenzte Anzahl von Plätzen, die mit Kindern aus Familien in schwieriger wirtschaftlicher Lage belegt werden. Unter dem Vorbehalt einer guten Auslastung der Einrichtung gibt es hier im begründeten Einzelfall die Möglichkeit, den Trägerzuschlag zu reduzieren. Dazu erbitten wir einen Nachweis, der die besondere Schwierigkeit der sozialen Lage dokumentiert. Kein Kinderland-Kind verliert etwa seinen Platz aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten.
Weitere Hinweise
- Diese Angaben zur Kostenbeteiligung gelten nur bei Vorliegen eines „Kita-Gutscheins“ ihres zuständigen Amtes für Tagesbetreuung in ihrem Berliner Wohnbezirk. Anträge zur Anmeldung bei ihrem zuständigen Bezirksamt finden sie als download (pdf.file) auf unserer Eltern-Info-Seite.
- Selbstverständlich können Sie bei Nicht-Vorliegen eines „Kita-Gutscheins“ einen Krippen-, Kindergarten- oder Vorschulplatz auch komplett privat finanzieren.
- Ebenso können Sie, wenn Ihr Kita-Gutschein für die Bereiche Krippe oder Kindergarten lediglich eine Teilzeitbetreuung (5 bis maximal 7 Std.) vorsieht, eine zusätzlich gewünschte Betreuung privat finanzieren. Der Satz beträgt 5,- € pro angebrochener Stunde pro Tag während der Öffnungszeiten.
Steuertipp
Kosten für Kinderbetreuung (nicht jedoch die Verpflegungspauschale) sind im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung begrenzt absetzbar. Wir stellen Ihnen am Ende eines Kalenderjahres gerne Bescheinigungen über die Höhe Ihrer Kindergartenkosten aus.
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